Entwicklung der Tabakwerbung in Deutschland
Heute herrschen für Tabakwerbung in Deutschland strenge Regeln und Verbote - das war allerdings nicht immer so. Es folgt eine chronologische Übersicht über die verschiedenen Änderungen, die die Verbote in Deutschland über die letzten Jahrzehnte betroffen haben.
Im Jahr 1975 sind die ersten Gesetzesänderungen zu Verboten und Einschränkungen von Tabakwerbung datiert. Werbespots im Radio und auch im Fernsehen wurden für Zigaretten und Tabakerzeugnisse verboten. Ein Sponsoring von Zigarettenherstellern in Rundfunk- und Fernsehsendungen war zunächst weiterhin erlaubt. Erst im Jahr 1999 kam es schließlich auch zu diesem Verbot.
Im Jahr 2003 wurde schließlich das Jugendschutzgesetz überarbeitet. Im Zuge dieser Neufassung kamen weitere Beschränkungen und Verbote hinzu. So ist beispielsweise in Kinos keine Tabakwerbung vor 18 Uhr erlaubt. Außerdem dürfen seit dem Folgejahr keine Zigaretten oder Zigarettenschachteln mit weniger als 17 Zigaretten nicht als kostenlose Abgabe herausgegeben werden.
In den nächsten Jahren geschah zunächst nichts und die Verbote zur Tabakwerbung blieben unverändert. Erst im Jahr 2014 startete die Drogenbeauftragte der CSU - Marlene Mortler - eine Initiative zur Verschärfung des Tabakwerbeverbots. Diese schlug allerdings fehl.
Am Ende des Jahres 2016 kritisierte die Stiftung Deutsche Krebshilfe öffentlich die Bundesregierung, noch kein vollständiges Tabakwerbeverbot erwirkt zu haben. Als Begründung wurde angeführt, dass die Krebsrate deutscher Frauen jährlich ansteigt. Direkte Folgen hatte diese Kritik aber vorerst nicht.
In den Jahren 2016 und 2017 scheiterte eine weitere Initiative, die Werbeverbote in Deutschland verschärfen sollte. Einer Abstimmung hielt der Gesetzesentwurf, der ab dem Jahr 2020 gelten sollte, nicht stand. Dafür wird unter anderem der große Einfluss der Tabaklobby verantwortlich gemacht. Vor allem die CDU und CSU sollen betroffen gewesen sein.
Erst Mitte 2020 konnte eine Verschärfung zum Tabakwerbeverbot in Deutschland durchgesetzt werden - später im Jahr wurde diese außerdem von der Bundesregierung bestätigt. Seit dem Jahr 2021 wurde zuerst die Tabakwerbung in Kinos weiter eingeschränkt. Es darf seitdem lediglich in Filmen ab 18 Jahren für Tabakprodukte geworben werden. In den Filmen selbst darf dennoch weiterhin geraucht werden. Ein Rauchfrei-Siegel soll dazu beitragen, der Darstellung von Tabakprodukten in Filmen entgegen zu wirken. Außerdem durften fortwährend keine Gratisproben von Tabakprodukten außerhalb von Fachgeschäften herausgegeben werden.
Seit dem Jahr 2022 besteht schließlich ein Außenwerbeverbot. Dieses betraf zu diesem Zeitpunkt allerdings lediglich herkömmliche Zigaretten. Seit dem Jahr 2023 sind auch Tabakerhitzer von dem Werbeverbot betroffen. Ab dem Jahr 2024 werden auch E-Zigaretten und Nachfüllbehälter in das Außenwerbeverbot eingeschlossen. So sind nicht nur herkömmliche Zigaretten, sondern auch diverse Rauchalternativen von den strenger werdenden Werbeverboten betroffen.